A. Allgemeines
§1
Für alle Lieferungen und sonstigen – auch künftigen – Leistungen an Verbraucher und Unternehmer gelten ausschließlich die nachstehenden Reparatur-/Restaurations- oder Verkaufsbedingungen.
Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die Unternehmer sind, gelten nur dann, wenn sie durch uns schriftlich anerkannt wurden.
§ 2
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweckgleich kommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.
§ 3
Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen einschließlich der Zahlungspflicht ist Sitz unseres Unternehmens.
§ 4
Gerichtsstand ist für Kunden, die Unternehmer/Kaufleute sind, der Firmensitz unseres Unternehmens, im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der Kostenvoranschlag unseres Unternehmens maßgeblich. Dieser kann auch telefonisch erfolgen. Teillieferungen sind zulässig.
§ 6
Aufrechnungen und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7
Die Angabe von Lieferzeitpunkten erfolgt freibleibend und verlängert sich angemessen, wenn der Vertragspartner seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Gleiches gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, unvorhergesehenen Ereignissen/Hindernissen, die außerhalb des Einflusses unseres Unternehmens liegen und von uns nicht zu vertreten sind.
§ 8
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald unser Unternehmen die reparierte/restaurierte oder verkaufte Ware dem Vertragspartner ausgeliefert und ihm dies angezeigt hat. Ausgeliefert ist die Ware dem Vertragspartner dann, wenn unser Unternehmen diese zum Transport einem Transportunternehmen übergeben hat.
§ 9 Widerrufsrecht und Auftragsannahme – Internetbestellung
Für die Vertragsabwicklung / Bestellung via Internet (Email, Internet-Shop) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
1. Wenn Sie ein privater Endkunde (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) sind, können Sie Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Diese Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die bestellte Ware bei Ihnen eingeht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden, und ist zu richten an
Fa. Ritter, Am Raigerwald 3, D-72622 Nürtingen (Raidwangen) oder per Email info@ritter-restaurationen.de oder per Fax an 07022 94 99 56.
2. Paketversandfähige Ware ist uns an die vorstehende Adresse zurückzusenden. Wir tragen die Gefahr der Rücksendung und grundsätzlich auch deren Kosten. Bitte senden Sie die Ware mit derselben Versandart zurück, die wir für die Lieferung gewählt hatten. Zusätzliche Rücksendekosten, die durch die Wahl einer anderen Versandart entstehen, tragen wir nicht. Umgehend nach Eingang der Ware bei uns erstatten wir Ihnen den Kaufpreis sowie – falls Sie die Rücksendung nicht per Lieferung gegen Nachnahme vorgenommen haben – die Kosten der Rücksendung auf das von Ihnen anzugebende Konto.
3. Die Kosten der Rücksendung sind dann von Ihnen zu tragen, wenn
– der Warenwert maximal € 40,- beträgt oder
– der Warenwert mehr als € 40,- beträgt und Sie im Zeitpunkt des Widerrufs den Kaufpreis ganz oder in Höhe einer vereinbarten Anzahlung noch nicht gezahlt haben, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht Ihrer Bestellung.
4. Für Verschlechterungen der Ware verlangen wir Wertersatz. Um eine Wertersatzpflicht zu vermeiden, empfehlen wir, dass Sie innerhalb der Widerrufsfrist die Ware nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Wertersatz brauchen Sie dann nicht zu leisten, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist, wie sie Ihnen in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
5. Das Widerrufsrecht gemäß vorstehend Ziff. 1. gilt nicht für die Bestellung solcher Ware, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt wird oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist (Sonderanfertigung).
6. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung oder Warenzusendung annehmen.
B. Reparatur – / Restaurationsbedingungen
§ 1 Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag für Reparaturen/Restaurationen erfolgt nach bestem Wissen. Abweichungen hiervon um bis zu 20% sind ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Reparatur zulässig. Abweichungen um mehr als 20% bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners, die auch telefonisch erfolgen kann, worüber unser Unternehmen einen Vermerk fertigt, der zu den Reparaturunterlagen genommen wird und als Nachweis für die Zustimmung des Vertragspartners dient.
Kommt eine Reparatur – / Restaurationsauftrag nicht zustande, ist unser Unternehmen berechtigt die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages vom Vertragspartner zu verlangen, der zur Zahlung verpflichtet ist. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages betragen für eine Lokomotive, je nach Alter, Spurweite und Größe EUR 10,– bis EUR 50,–. Für Wagen EUR 5,– bis EUR 25,–; für Zubehör und sonstige Artikel wie Schiffe, Autos, Flugzeuge etc. berechnet unser Unternehmen die Kosten nach Aufwand entsprechend den vorgenanten Preisen. Die Rücksendung auf Verlangen des Vertragspartners nach Vorlage des Kostenvoranschlages unreparierter/unrestaurierter Gegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
§ 2
Die Durchführung der Reparatur/Restauration erfolgt nach dem jeweiligen Stand der Technik. Unser Unternehmen ist bemüht, zu reparierende/restaurierende Gegenstände in den Zustand zu versetzen, der dem Original entspricht. Wir sind berechtigt, Nachbauersatzteile heutiger Produktion, die Originalersatzteilen weitgehend entsprechen, ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner zu verwenden, es sei denn, der Vertragspartner hat von vornherein dieser Vorgehensweise widersprochen. Eine vom Originalzustand abweichende Reparatur/Restauration bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ausgebaute teile werden unser Eigentum, es sei denn, der Vertragspartner wiederspricht dem ausdrücklich.
§ 3
In Aussicht gestellte Termine für den Abschluss von Reparaturen/Restaurationen – auch bei Nachbesserungen – sind unverbindlich. Ansprüche aus Nichteinhaltung in Aussicht gestellter Termine bestehen nicht.
§ 4
Die Haftung unseres Unternehmens für Reparaturen/Restaurationen beträgt zwei Jahre ab Auslieferung/Aufgabe zur Versendung an den Vertragspartner.
Die Gewährleistung ist auf unser Recht zur Nacherfüllung gem. § 635 n.F. BGB beschränkt, wobei die Aufwendungen für die Nacherfüllung von unserem Unternehmen getragen werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nach dreimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht.
Stellt sich heraus, dass der Sachmangel auf einer anderen technischen Ursache beruht, als sie Anlass für die in Auftrag gegebene Reparatur/Restauration war, so liegt kein Fall der Gewährleistung vor. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die unserem Unternehmen entstehenden Aufwendungen zu übernehmen.
Der Anspruch auf Nacherfüllung erlischt, wenn ohne Einverständnis unseres Unternehmens Änderungen an dem Gegenstand von Dritten einschließlich des Vertragspartners vorgenommen wurden.
Offensichtliche, insbesondere äußerlich sichtbare Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang des Gegenstandes bei ihm schriftlich unserem Unternehmen anzuzeigen, ansonsten besteht kein Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Bei Beschädigung oder Verlust des Auftragsgegenstandes ist unsere Haftung auf den Wert des Gegenstandes beschränkt, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht von uns oder unserem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5
In Höhe unserer Ansprüche steht uns ein Pfandrecht an dem uns zur Verfügung gestellten Auftragsgegenstand zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen, wenn sie mit dem Auftragsgegenstand zeitgleich bestellt oder zur Reparatur/Restauration gegeben wurden. Für sonstige Ansprüche aus Geschäftsverbindungen gilt das Pfandrecht nur, soweit es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Auslieferungsanzeige vom Vertragspartner abgeholt, oder kann dem Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist zugestellt werden, ist unser Unternehmen berechtigt, mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Wird der Auftragsgegenstand nicht spätestens drei Monate nach Fertigstellungsanzeige abgeholt oder kann dieser dem Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist zugestellt werden, entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für unverschuldete Beschädigung oder zufälligen Untergang des Gegenstandes.
Unser Unternehmen ist berechtigt, einen Monat vor Ablauf dieser Frist den Auftragsgegenstand im Fall der Nichtabholung oder nicht mögliche Zustellung zur Deckung unserer Forderung nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Vertragspartner zu erstatten.
C. Verkaufsbedingungen
§ 1
Die Verkaufsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum unseres Unternehmens. Ist der Kunde Unternehmer (Wiederverkäufer) so ist ihm die Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Maßgabe gestattet, dass er die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Vertragspartner einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Kaufpreises an unser Unternehmen abtritt.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändung des Kaufgegenstandes oder Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt hat unser Vertragspartner uns sofort Mitteilung zu machen und dem Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten. die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewandt werden, soweit sie nicht von einem Dritten zu ersetzen sind.
§ 2
Die Frist für Haftung aus Mängeln beträgt bei neuen Kaufgegenständen zwei Jahre, bei Käufern, die Unternehmer sind, ein Jahr, bei gebrauchten Gegenständen ein Jahr. Die Haftung beginnt ab Übergabe/Fertigstellungsanzeige/Übergabe an den Spediteur im Fall des Versendungskaufs.
Offensichtliche, insbesondere äußerlich sichtbare Mängel des Kaufgegenstandes hat der Käufer unverzüglich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang bei ihm uns schriftlich zu rügen, andernfalls entfällt eine Mängelhaftung unseres Unternehmens. Eine Haftung für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder falschen Anschluss des Kaufgegenstandes verursacht wurden, besteht für unser Unternehmen nicht. Unsere Mängelhaftung erlischt, wenn ohne unser Einverständnis vom Käufer oder einem Dritten ein Eingriff am Kaufgegenstand vorgenommen wird.
Unsere Haftung ist beschränkt auf Nacherfüllung gem. § 439 n.F. BGB (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache), die auf unsere Kosten durchgeführt wird. Soweit es sich um Unikate (Sammlerstücke o.ä.) handelt besteht nur ein Nachbesserungsanspruch. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Unternehmens vorliegt. Nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Beschreibung des Zustandes, Funktionsfähigkeit, Alters – oder sonstigen Eigenschaften des Kaufgegenstandes, sei er gebraucht oder restauriert, erfolgt nach bestem Wissen, ohne dass damit eine Garantie hierfür abgegeben wird. Dadurch werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert.
§ 3
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, unser Unternehmen verpflichtet sich schriftlich zur Lieferung auf einen bestimmten Termin. Nur dann kann der Käufer bei Nichteinhaltung dieses Liefertermins nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, die sich aus der nicht- oder verspäteten Lieferung ergeben, bestehen nicht.
§ 4
Die Preise verstehen sich als solche ab Sitz des Unternehmens. Sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert bei Versand beträgt EUR 20,–. Bestellungen mit einem Warenwert unterhalb dieser Grenze werden zwar ausgeführt. Allerdings erheben wir auf den Warenwert einen Mindermengenzuschlag in Höhe der Differenz zu EUR 20,– (inkl. MwSt). Bei Versand im Inland berechnen wir eine Versendungspauschale in Höhe von EUR 7,50; bei Auslandssendungen wird der Versand nach Aufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens EUR 16,–. Sonderversandformen wie Luftpost, Einschreiben, Wertpaket, Eilboten o.Ä. sowie die Kosten einer Transportversicherung auf Verlangen des Käufers werden gesondert berechnet und sind vom Käufer gesondert zu zahlen.
Unsere Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne jeglichen Abzug fällig. Wir behalten uns vor, im Einzelfall Vorauszahlung zu verlangen oder den Kaufgegenstand per Nachnahme zu versenden.
Nürtingen, den 13.02.2007
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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